Das Ruhen der Gewerbeberechtigung hat gewerberechtliche und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen. Es verändern sich auch die mitgliedschaftlichen Rechte und Pflichten zur Wirtschaftskammerorganisation. Der folgende Beitrag untersucht die diesbezüglichen Rechtsfolgen und das Zusammenspiel der verschiedenen Rechtsvorschriften.