Der OGH hat zu den Haftungsbeschränkungen für Host-Service-Provider (hier: Betreiber einer Online-Videoplattform) ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gestellt. OGH 28. 5. 2019, 4 Ob 74/19i. (Hinweis: Die RL [EU] 2019/790 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der RL 96/9/EG und 2001/29/EG schafft mit Art 17 [siehe va Abs 3] eine neue Rechtslage, die auf den Anlassfall nicht anwendbar ist. Im Verfahren vor dem OGH stellen sich zwar teilweise dieselben Fragen wie im Vorabentscheidungsersuchen des BGH zu C-682/18 [BGH I ZR 140/15], zur Entscheidung des österreichischen Verfahrens hält es der OGH aber für geboten, ergänzende Fragen an den EuGH zu stellen.)