AVRAG idF BGBl I 2015/113: § 7i Abs 4
Auch wenn es im Fall der Nichtbereithaltung der Lohnunterlagen bei einer grenzüberschreitenden Arbeitskräfteüberlassung durch den AG bzw Beschäftiger (bzw Nicht-Bereitstellung der Lohnunterlagen durch den Überlasser) durch die vorgesehene Bestrafung pro AN zu sehr hohen