AEUV: Art 49, 56
EuGH 4. 4. 2019, C-699/17, Allianz Vorsorgekasse AG
In dieser Entscheidung hatte sich der EuGH unter anderem mit der Frage auseinanderzusetzen, ob der Abschluss eines Beitrittsvertrags mit einer Vorsorgekasse als "Auftragsvergabe" im Sinne von Art 1 Abs 2 der Richtlinie 2014/24 qualifiziert werden kann. Fraglich war dies insb deshalb, weil die Auswahl einer Vorsorgekasse durch eine Betriebsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und den vom Betriebsrat vertretenen Arbeitnehmern zu erfolgen hatte, wobei der Betriebsrat den Abschluss der vom Arbeitgeber in seiner Eigenschaft als öffentlicher Auftraggeber beabsichtigten Betriebsvereinbarung verweigern kann.