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Wiener Vergabe-Pauschalgebühren - erhöhte Gebührensätze

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2019/313RdW 2019, 396 Heft 6 v. 19.6.2019

WVPVO: § 2

§ 2 WVPVO knüpft hinsichtlich der Festlegung erhöhter Gebührensätze an den "geschätzte(n) Auftragswert bzw (den) Auftragswert" an. Ob der geschätzte Auftragswert oder der (tatsächliche) Auftragswert heranzuziehen ist, hängt davon ab, ob bereits eine Zuschlagserteilung vorliegt oder nicht, steht doch der Wert des Auftrages erst nach Zuschlagserteilung fest.

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