JN: § 53
UWG: § 9
Gem § 53 JN ist für Streitigkeiten über die Verletzung von gewerblichen Schutzrechten das HG Wien in erster Instanz ausschließlich zuständig. In diesen Rechtssachen
JN: § 53
UWG: § 9
Gem § 53 JN ist für Streitigkeiten über die Verletzung von gewerblichen Schutzrechten das HG Wien in erster Instanz ausschließlich zuständig. In diesen Rechtssachen