Neuerungen im Verwaltungsstrafrecht traten in letzter Zeit sowohl durch eine Änderung der Rsp-Linie des VwGH als auch durch gesetzliche Reformen (BGBl I 2018/57) ein. Ungeachtet dessen existieren aber (nach wie vor) wesentliche Problem- bzw Fragestellungen. Es erscheint daher lohnenswert, einen (auf deren Relevanz für Unternehmen fokussierten) Blick auf diese Tendenzen zu werfen.