Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Auto für Privatfahrten, liegt darin ein lohnsteuerpflichtiger Sachbezug. Die Höhe des Sachbezuges (geregelt in der Sachbezugswerteverordnung des BMF) hängt vom Kaufpreis des Autos inkl Normverbrauchsabgabe (NoVA) ab. Ist das überlassene Auto ein "Vorführ-Kfz" eines Autohändlers, wird - einer Sonderbestimmung der Sachbezugswerteverordnung zufolge - ein fiktiv um 20 % erhöhter Kaufpreis herangezogen.