Die in weiten Teilen Österreichs außergewöhnlich starken und lange andauernden Schneefälle der Jänner-Wochen 2019 führten - abhängig von der gebietsmäßig unterschiedlichen Betroffenheit - zu Betriebs- und Arbeitsausfällen und damit auch zur Frage der Entgeltfortzahlung. Wenig konkret aufgearbeitet erscheint, wann Ereignisse außergewöhnlicher Witterungsgewalt in die neutrale Sphäre fallen und somit keine Entgeltfortzahlung gebührt. Dem soll in diesem Beitrag näher nachgegangen werden.