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Einstweilige Verfügungen nach UWG

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2019/183RdW 2019, 240 Heft 4 v. 15.4.2019

UWG: § 24

§ 24 UWG erlaubt im Lauterkeitsrecht die Bewilligung von Sicherungsverfügungen ohne Gefahrenbescheinigung und ohne besondere "Dringlichkeit" oder "Eilbedürftigkeit" deswegen, weil der Gesetzgeber bei typisierender Betrachtung davon ausging, diese Anspruchsvoraussetzungen lägen bei UWG-Verfügungen im Regelfall ohnehin

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