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Abfertigung: Neues Dienstverhältnis zu verwandter Gesellschaft - keine Anrechnung der Vordienstzeiten

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2019/150RdW 2019, 189 Heft 3 v. 20.3.2019

AngG: § 23 Abs 1

BMSVG: § 46 Abs 3 Z 2

§ 23 Abs 1 Satz 3 AngG ordnet für die Abfertigung bloß eine Berücksichtigung aller Zeiten, die der Angestellte in unmittelbar vorausgegangenen Dienstverhältnissen als Arbeiter oder Lehrling "zum selben Dienstgeber" zurückgelegt hat, an. Bei verschiedenen AG verbrachte Dienstzeiten sind grundsätzlich auch dann nicht zusammenzurechnen, wenn die AG demselben Konzern angehören.

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