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Betriebsrat: Keine gesonderte Entlohnung bei Teilzeit

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred Lindmayr/Barbara TumaRdW 2019/149RdW 2019, 188 Heft 3 v. 20.3.2019

ArbVG: § 115 Abs 3, § 116

Das Mandat des Betriebsratsmitglieds ist ein Ehrenamt, das grundsätzlich außerhalb der Arbeitszeit wahrzunehmen ist und unentgeltlich zu erfolgen hat. Nur für BR-Tätigkeiten, die außerhalb der Arbeitszeit unmöglich oder nur unverhältnismäßig erschwert ausgeübt werden können, besteht Anspruch auf (bezahlte) Freistellung von der Arbeitspflicht während der Arbeitszeit.

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