AEUV: Art 56
EuGVVO 2012: Art 4, Art 17, Art 24, Art 25
Es verstößt gegen die Dienstleistungsfreiheit, wenn aufgrund eines nationalen Gesetzes (hier: Kroatien) Kreditverträge mit ausländischen Kreditgebern ohne Zulassung für die Erbringung von Kreditdienstleistungen in diesem Mitgliedstaat ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses nichtig sind, selbst wenn sie vor dem Inkrafttreten dieser nationalen Regelung geschlossen wurden.