Der OGH hat in der Entscheidung 9 Ob 32/18y1 die Haftung eines Finanztransferdienstleisters für einen fehlerhaft ausgeführten Zahlungsauftrag dem Grunde nach bejaht. Die Klägerin hatte Geld an eine Betrügerin transferiert, der Finanztransferdienstleister konnte nicht beweisen, dass sich die behebende Person ordnungsgemäß ausgewiesen hatte. Zugleich wurde ein Mitverschulden der Klägerin angenommen. Davon ausgehend werden die Haftung des Finanztransferdienstleisters und sein Sorgfaltsmaßstab bei der Auszahlung genauso untersucht wie die Sorgfaltspflichten der Zahlerin. Insb wird auf die Rechtslage nach dem neuen ZaDiG 2018 eingegangen.