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Rechtsbruch im UWG: Verwaltungshandeln und vertretbare Rechtsauffassung

WirtschaftsrechtDr. Mathias Görg, LL.M.RdW 2019/63RdW 2019, 88 Heft 2 v. 20.2.2019

Der Beitrag geht der Frage nach, welche Rolle Verwaltungshandeln (jenseits der Verordnungsform) bei der Beurteilung zukommt, ob sich ein mit dem Vorwurf eines unlauteren Vorsprungs durch Rechtsbruch (§ 1 UWG) konfrontierter Beklagter auf eine Vertretbarkeit der eigenen Rechtsansicht berufen kann. Im Schrifttum11Aus jüngerer Zeit vgl etwa Heidinger, Die Fallgruppe Rechtsbruch nach der UWG-Novelle 2007, MR 2008, 108; Artmann, Die Beurteilung der Fallgruppe "Rechtsbruch" nach der UWG-Novelle 2007, wbl 2008, 253; Frauenberger in Wiebe/G. Kodek, UWG 35. Lfg § 1 Rz 875 f, Rz 886 und Schmid in Wiebe/G. Kodek, UWG 5. Lfg § 1 Rz 736 ff. steht eine nähere Befassung mit diesem Themenkomplex bis dato noch aus.

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