Kapitel 8 Abschnitt F des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits, mit dem ein Mechanismus zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Investoren und Staaten eingeführt wird, ist nach Ansicht des Generalanwalts mit dem EUV, dem AEUV und der Charta der Grundrechte der EU vereinbar. Schlussanträge des Generalanwalts 29. 1. 2019, Gutachten 1/17, Accord ECG UE-Canada.