Durch den Bau eines Gebäudes auf eigenem Grund und Boden entsteht aus Sicht des § 30 EStG 1988 kein neues Wirtschaftsgut. § 30 Abs 4 EStG idF 1. StabG 2012 stellt mit dem Begriff "steuerverfangen" auf den Ablauf der alten Spekulationsfrist ab, und diese hat stets mit dem Tag der Anschaffung des Bodens zu laufen begonnen. Die Gebäudeerrichtung als solche ist für die Spekulationsfrist irrelevant. - VwGH 18. 10. 2018, Ro 2016/15/0013.