RL 2006/123/EG : Art 1, Art 2, Art 15
Vom Anwendungsbereich der RL 2006/123/EG [über Dienstleistungen im Binnenmarkt] ausgenommen sind ua nur die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI), die öffentlichen oder privaten Einrichtungen vorbehalten sind, oder die Monopole, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Richtlinie bestanden.