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Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht - Entwurf

SteuerrechtBlick nach DeutschlandUdo EverslohRdW 2019/678RdW 2019, 878 Heft 12 v. 20.12.2019

Das dBMF hat am 10. 10. 2019 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht veröffentlicht. Er wurde vom Bundeskabinett am 16. 10. 2019 beschlossen. Der Deutsche Bundestag hat am 15. 11. 2019 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Finanzausschusses11BT-Drucks 19/15125, 19/15229. den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht22BT-Drucks 19/14338. angenommen. Das Gesetz bedarf allerdings noch der Zustimmung des Bundesrates, bevor es durch den Bundespräsidenten ausgefertigt und im BGBl verkündet werden kann. Die Bundesländer haben den Gesetzentwurf allerdings im Bundesrat am 29. 11. 2019 gestoppt, so dass nunmehr der Vermittlungsausschuss tätig werden muss. Zwar billigt der Bundesrat zentrale Elemente des Klimapakets. Streitig ist aber insb die Verteilung des Mehrsteuer-Aufkommens. Ein Ergebnis soll noch vor Jahresende erzielt werden. Im Folgenden werden die Grundzüge der geplanten Maßnahmen vorgestellt, die der Reduzierung des CO2-Ausstoßes dienen sollen.

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