DAC 6 sieht eine Meldepflicht für potenziell aggressive Steuerplanungsgestaltungen und den automatischen Informationsaustausch über gemeldete Gestaltungen innerhalb der Europäischen Union vor. Sinn und Zweck dieser Richtlinie ist die frühzeitige Erkennung von schädlichen Steuerpraktiken durch die EU-Mitgliedstaaten. Das EU-Meldepflichtgesetz als österreichische Umsetzung der DAC 6 wird mit 1. 7. 2020 in Kraft treten. Dieser Beitrag legt den Inhalt der Richtlinie sowie des Gesetzes dar und zieht einen EU-weiten Vergleich.