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Lebensmittel: Unzulässige Bewerbung als "HCG C30 GALL Globuli"

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2019/600RdW 2019, 764 Heft 11 v. 20.11.2019

AMG: § 1

UWG: § 2

Auch Homöopathika sind Arzneimittel (§ 1 Abs 10 AMG), wenngleich sie insb hinsichtlich der Zulassung (§§ 9b, 11 AMG) gewissen Erleichterungen unterliegen. Daher ist auch hinsichtlich dieser Arzneimittelgruppe die Unterscheidung zwischen Funktions- und Präsentationsarzneimitteln zu beachten. Auch Letztere sind Arzneimittel iSd AMG.

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