Eine Immunisierung des GmbH-Geschäftsanteils gegenüber dem Zugriff der Gläubiger gibt es in der Insolvenz des Gesellschafters nicht. Ein Aufgriffsrecht im Insolvenzfall zu einem um 50 % reduzierten Aufgriffspreis ist wegen der Gläubigerschutzbestimmung des § 26 Abs 3 IO sowie sittenwidriger Gläubigerbenachteiligung nicht in das Firmenbuch einzutragen.