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EuGH: Vertragsverlängerung um 18 Jahre ist unzulässige wesentliche Änderung der Vertragsbedingungen

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiter: RA Dr. Matthias Öhler/RA Dr. Dagmar MalinRdW 2019/549RdW 2019, 689 Heft 10 v. 18.10.2019

RL 2004/18/EG : Art 2, Art 58

EuGH 18. 9. 2019, Rs C-526/17, Kommission/Italien

Der EuGH hatte über eine italienische Autobahnkonzession zu entscheiden, welche auf einen Vertrag aus 1969 zurückging und deren Laufzeit zuletzt mit einer Vereinbarung aus 2009 um mehr als 18 Jahre verlängert worden war.

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