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D&O-Versicherung: Zusammenrechnung von Entschädigungsansprüchen?

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2019/547RdW 2019, 689 Heft 10 v. 18.10.2019

JN: § 55

Mehrere in einer Klage geltend gemachte Forderungen einer einzelnen Partei gegen eine einzelne Partei sind nicht zusammenzurechnen, wenn jeder der Ansprüche ein verschiedenes rechtliches oder tatsächliches Schicksal haben kann; in einem solchen Fall ist jeder Anspruch gesondert zu beurteilen, ohne dass eine Zusammenrechnung stattfindet.

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