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Fahrschulkurs in Partnerfahrschule oder Außenstelle

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2019/545RdW 2019, 688 Heft 10 v. 18.10.2019

KFG: § 108

UWG: §§ 1, 2

Die Erstbekl bietet auf ihrer Homepage insgesamt 50 B-Führerscheinkurse an, wobei eine große Anzahl von Theoriekursen weder in ihrer Fahrschule noch in ihrer Außenkursstelle abgehalten wird, sondern vom Zweitbekl in dessen Fahrschule. Erst wenn man auf der Homepage einen konkreten Kurs anklickt, erscheint ein Hinweis, dass der Theorieunterricht dieses Kurses "… in unserer Partnerfahrschule …" abgehalten wird. In ihren AGB weist die Erstbekl darauf hin, dass sie für bestimmte Ausbildungsaufträge (bloß) als Auskunfts- und Anmeldebüro für die Fahrschule des Zweitbekl agiere und dass die Ausbildung dieser Klassen in den Räumlichkeiten und auf Rechnung dieser Fahrschule erfolge.

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