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Verbandsklage: Werbung für Kreditverträge

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2019/531RdW 2019, 677 Heft 10 v. 18.10.2019

KSchG: §§ 28 ff

VKrG: § 5

Nach § 5 Abs 1 VKrG muss die Werbung für Kreditverträge, die Zinssätze oder sonstige auf die Kosten eines Kredits für den Verbraucher bezogene Zahlen nennt, "klar, prägnant und auffallend" anhand eines repräsentativen Beispiels bestimmte Standardinformationen enthalten.

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