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VwGH zur Sechstelberechnung nach § 67 Abs 2 EStG

SteuerrechtBearbeiter: Nikolaus ZornRdW 2018/445RdW 2018, 600 Heft 9 v. 19.9.2018

Laufende (Leistungs-)Prämien, die bspw in den ersten Monaten eine jeden Jahres mit dem laufenden Lohn ausbezahlt werden, stellen keine sonstigen Bezüge dar und erhöhen daher das Sechstel nach § 67 Abs 2 EStG 1988. - VwGH 25. 7. 2018, Ro 2017/13/0005.

Bei einer Wirtschaftsprüfungs-GmbH fand eine Lohnsteuerprüfung statt.

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