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Datenschutzrechtliche Sonderregelungen im Abgabenverfahren

SteuerrechtDr. Martin Vock, LL.M./Mag. Georg BauerRdW 2018/443RdW 2018, 592 Heft 9 v. 19.9.2018

Seit dem 25. 5. 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)11VO (EU) 679/2016 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der RL 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), ABl L 2016/119, 1. anzuwenden. Diese Verordnung der Europäischen Union hat das österreichische Datenschutzrecht umfassend geändert: Bis dahin bestand das österreichische Datenschutzrecht aus dem Datenschutzgesetz 2000,22Bundesgesetz zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz - DSG) BGBl I 1999/165 idF vor dem Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 BGBl I 2017/120. mit dem die RL 95/46/EG 33 RL 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr, ABl L 1995/281, 31. umgesetzt worden ist.

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