ABGB: § 879
KSchG: §§ 28, 29
Eine Klausel, die die Modalitäten der Neufestsetzung von Kontoführungsentgelten betrifft und damit das ursprüngliche Leistungsversprechen ändert, unterliegt der Inhaltskontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB. Ein sachlich gerechtfertigter Grund, weshalb sich das Kreditunternehmen das Recht vorbehält, von der Zusage einer kostenlosen Kontoführung nachträglich und sogar schon nach zwei Monaten abzuweichen, ist nicht ersichtlich. Der damit verbundene