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OGH: Gläubigerausschuss - öffentliche Bekanntmachung

Info aktuellWirtschaftsrechtBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2018/408RdW 2018, 549 Heft 9 v. 19.9.2018

In der Insolvenzdatei öffentlich bekannt zu machen sind nicht nur die Bestellung eines Gläubigerausschusses und die Namen seiner Mitglieder, sondern auch die Enthebung eines Gläubigerausschussmitglieds. OGH 29. 5. 2018, 8 Ob 60/18h.

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