Private Lebensversicherungen eines Berufssportlers mindern seine Einkünfte genauso wenig wie die Aufwendungen für die leistungssportbedingte erhöhte Kalorienzufuhr im Wege zusätzlicher Mahlzeiten. Das Sport-Fahrrad und die speziellen Konditions-Trainingsgeräte des Sportlers sind nur über AfA absetzbar. - VwGH 27. 6. 2018, Ra 2017/15/0043.