Ein Fahrzeug ist auch dann als "neu" zu beurteilen, wenn es aus Bestandteilen alter Fahrzeuge zusammengebaut wurde und dadurch ein Fahrzeug andere Marktgängigkeit entstanden ist. Diese Sichtweise gilt auch für den innergemeinschaftlichen Erwerb in der Umsatzsteuer. - VwGH 29. 5. 2018, Ra 2017/15/0027.