Wird bei der privaten Grundstücksveräußerung oder beim Spekulationsgeschäft der vereinbarte Kaufpreis nicht gezahlt, so kommt es in jenem Zeitpunkt zur Verlustrealisierung, in welchem die Kaufpreisforderung uneinbringlich wird. - VwGH 25. 4. 2018, Ra 2016/13/0012.