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Familienbonus Plus - Antworten auf häufige Fragen

SteuerrechtMag. Karin Kufner/Mag. Helga RuhdorferRdW 2018/348RdW 2018, 448 Heft 7 v. 25.7.2018

Mit einem Ministerratsbeschluss vom 10. 1. 2018 wurde in Umsetzung des Regierungsprogrammes der Familienbonus Plus als Punktation beschlossen. Mit dem Jahressteuergesetz 2018 wird der Familienbonus Plus nun gesetzlich umgesetzt11Der Familienbonus Plus war gesondert in Begutachtung (24/ME) und wurde dann in die Regierungsvorlage des Jahressteuergesetzes 2018 aufgenommen (190 der Beilagen), das am 19. 6. 2018 im Finanzausschuss des NR beschlossen wurde. Das parlamentarische Verfahren war im Zeitpunkt der Erstellung des Beitrags noch nicht abgeschlossen, sämtliche Gesetzesverweise beziehen sich daher auf die im Finanzausschuss beschlossene Fassung. und gewährt ab 2019 eine substanzielle steuerliche Entlastung von Steuerpflichtigen mit Kindern.

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