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Arbeitsunfall: Versicherungsschutz für Folgeschäden

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2018/347RdW 2018, 447 Heft 7 v. 25.7.2018

ASVG § 175

Auch mittelbare Folgen eines Arbeitsunfalls sind von der gesetzlichen Unfallversicherung grundsätzlich umfasst, sofern der Arbeitsunfall dafür (wesentliche) Bedingung gewesen ist. Eine Zurechnung der dadurch bewirkten Erhöhung der Gesamt-MdE zum geschützten Unfallereignis (Erstereignis) kommt aber nur dann in Betracht, wenn der unfallkausale Erstschaden wesentliche Bedingung für den Nachschaden gewesen ist.

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