ArbVG § 96a Abs 1 Z 2
Setzt ein Unternehmen im Rahmen von Verkaufsschulungen und zur Rekrutierung von Führungskräften ein Bewertungsverfahren zur Beurteilung der AN ein, bei dem ausschließlich "soft skills" abgefragt werden (wie Neigungen, Interessen und andere Persönlichkeitsmerkmale wie Belastbarkeit, Frustrationstoleranz und höchstpersönliche "Werte"), nicht aber "hard skills", also die Fachkompetenz