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Persönlichkeitstest - Zustimmungspflicht des Betriebsrats

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred Lindmayr/Barbara TumaRdW 2018/287RdW 2018, 370 Heft 6 v. 19.6.2018

ArbVG § 96a Abs 1 Z 2

Setzt ein Unternehmen im Rahmen von Verkaufsschulungen und zur Rekrutierung von Führungskräften ein Bewertungsverfahren zur Beurteilung der AN ein, bei dem ausschließlich "soft skills" abgefragt werden (wie Neigungen, Interessen und andere Persönlichkeitsmerkmale wie Belastbarkeit, Frustrationstoleranz und höchstpersönliche "Werte"), nicht aber "hard skills", also die Fachkompetenz

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