MaklerG § 6
Im Geschäftszweig der gewerblichen Immobilienmakler reicht die "Namhaftmachung" des potenziellen Geschäftspartners (Nachweisung einer Vertragsabschlussgelegenheit) gem § 6 Abs 2 MaklerG für die Begründung des Pro-
Seite 356
MaklerG § 6
Im Geschäftszweig der gewerblichen Immobilienmakler reicht die "Namhaftmachung" des potenziellen Geschäftspartners (Nachweisung einer Vertragsabschlussgelegenheit) gem § 6 Abs 2 MaklerG für die Begründung des Pro-
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