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Immobilienmakler: "Namhaftmachung" des potenziellen Geschäftspartners

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2018/272RdW 2018, 356 Heft 6 v. 19.6.2018

MaklerG § 6

Im Geschäftszweig der gewerblichen Immobilienmakler reicht die "Namhaftmachung" des potenziellen Geschäftspartners (Nachweisung einer Vertragsabschlussgelegenheit) gem § 6 Abs 2 MaklerG für die Begründung des Pro-

Seite 356


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