Das BVerfG hat durch Urteil vom 10. 4. 2018 die Ausgestaltung der Grundsteuer bzgl der Bewertung von bebauten Grundstücken in den "alten" Bundesländern jedenfalls seit 2002 für verfassungswidrig erklärt.1 Der Gesetzgeber muss bis zum 31. 12. 2019 eine Neuregelung vornehmen. Kommt er dem nach, können die beanstandeten Bewertungsregeln noch für weitere fünf Jahre fortgelten, aber nicht länger als bis zum 31. 12. 2024. Die Grundaussagen des Urteils, dessen Rechtsfolgen sowie verschiedene Reformmodelle werden im Folgenden dargestellt.