Die Festlegung einer Verfahrensgebühr für einen Antrag auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung vor der Technischen Abteilung des Patentamts aufgrund eines Einspruchs gegen eine Patenterteilung in § 28 Abs 1 Z 1 PAG ist nicht gleichheitswidrig. VfGH 7. 3. 2018, G 97/2017.