Auch von Personengesellschaften gehaltene Beteiligungen können im DBA-Recht nur dann einer gewerblichen Betriebsstätte der Personengesellschaft zugeordnet sein, wenn ein hinreichender funktionaler Zusammenhang zwischen der Beteiligung und der gewerblichen Tätigkeit der Betriebsstätte besteht. - VwGH 18. 10. 2017, Ro 2016/13/0014.