Das Budgetbegleitgesetz 2017-2018 sieht insgesamt Änderungen in 27 Gesetzen vor. Im Bereich Soziales sind ua folgende Maßnahmen vorgesehen, die grds mit 1. 1. 2019 in Kraft treten sollen:
Anpassungen iZm der Einführung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung: