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Entgeltlicher Verzicht auf ein Wohnrecht führt nicht zu Einkünften nach § 29 Z 3 EStG

SteuerrechtAssoz. Univ.-Prof. DDr. Hermann Peyerl, LL.M./Mag. Elisabeth HöberRdW 2018/157RdW 2018, 191 Heft 3 v. 19.3.2018

Die Gegenleistung für die Aufgabe eines Wohnungsgebrauchsrechts iZm einer vorangegangenen entgeltlichen Grundstücksübertragung ist nicht unter § 29 Z 3 EStG subsumierbar.

1. Verzicht auf ein Wohnrecht gegen Entgelt

Mit Kauf- und Leibrentenvertrag vom 4. 4. 2011 veräußerte die Beschwerdeführerin das in ihrem Eigentum stehende Grundstück samt darauf befindlichem Gebäude. Als Gegenleistung wurden eine Einmalzahlung, eine lebenslange monatliche Leibrente sowie die Duldung eines lebenslangen unentgeltlichen Wohnrechts an einer im Gebäude befindlichen Wohnung vereinbart.

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