Die Steuerbefreiung nach § 30 Abs 2 Z 1 lit b EStG verlangt nicht, dass die verkaufte Wohnung, die über fünf Jahre den Hauptwohnsitz der Verkäufer gebildet hat, während dieses Zeitraumes eine im Eigentum der Verkäufer stehende Eigentumswohnung gewesen ist. - VwGH 24. 1. 2018, Ra 2017/13/0005.