Das FG Köln hält die Abzinsung von Pensionsrückstellungen mit 6 % für verfassungswidrig, weil sie erheblich über dem Marktzinsfuß liegt, und hat dazu eine Entscheidung des BVerfG eingeholt. Die Rechtslage in Deutschland stimmt insoweit mit der Rechtslage in Österreich überein, ähnliche Bedenken gibt es auch in Österreich.