ASVG: § 162
Bezieht eine schwangere DN in den letzten drei Monaten vor Beginn der Schutzfrist eine Bonuszahlung, die einmal jährlich von der Geschäftsleitung an ausgewählte Mitarbeiter ausbezahlt wird und die im letzten Jahr erbrachte Arbeitsleistung honorieren soll, ist diese Bonuszahlung als Sonderzahlung iSd § 49 Abs 2 ASVG zu qualifizieren und in die Bemessungsgrundlage für das Wochengeld einzubeziehen.