Der österreichische Gesetzgeber ist dem deutschen Beispiel zwei Jahre später gefolgt und hat eine verpflichtende Geschlechterquote (de facto: Frauenquote) für den Aufsichtsrat größerer und börsenotierter Unternehmen eingeführt. Das Gesetz lässt einige Fragen offen, wie zB die Willensbildung bei der Entscheidung über die getrennte oder gemeinsame Erfüllung der Quote durch Kapital- und Arbeitnehmervertreter. Und es hat aus rechtspolitischer Sicht zumindest einen gravierenden Makel, nämlich den vom Gesetz geforderten und jeder sachlichen Rechtfertigung entbehrenden 20%igen Mindestanteil des betroffenen Geschlechts in der Belegschaft, sodass ein selbst sehr großes Unternehmen mit weniger als 20 % Frauenanteil keine weiblichen Aufsichtsratsmitglieder haben muss.