Der Gemeindebund, der Städtebund und das BMF geben in dieser aktuellen Information ihre Rechtsansicht zum KommStG 1993 zum Stand Jänner 2018 basierend auf der Rsp sowie den Gesetzesmaterialien wieder. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden durch diese Information nicht begründet. Diese Information ersetzt die bisher ergangenen Informationen. (Info des BMF 29. 1. 2018, BMF-010222/0114-IV/7/2017.)