KSchG: §§ 28, 29, 30
Da der Kl im Verbandsprozess auch berechtigt die Urteilsveröffentlichung begehren könnte und hier auch tatsächlich begehrt (§ 30 Abs 1 KSchG iVm § 25 Abs 3 bis 7 UWG), beseitigt ein Anbot auf Abschluss eines prätorischen Vergleichs die Vermutung der Wiederholungsgefahr nur dann, wenn dem Kl auch die Veröffentlichung des Vergleichs auf Kosten des Bekl in angemessenem Umfang angeboten wird.